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Ihre Abregelungswerte zählen Leistungsgrenzen nahe Volllast nicht mehr

Eine Grenze, die Ihr Netzbetreiber oder Ihr Direktvermarkter zwischen 85 % und Volllast stehen lässt, gilt nicht mehr als Abregelung. Abgeregelte Energie und die dazu angezeigte Vergütung sinken an Anlagen, deren Grenze in diesem Bereich lag – an manchen Anlagen für einen ganzen Monat. Eine echte Abregelung in diesem Bereich wird ebenfalls nicht gezählt.

  • Das gilt für eine Grenze Ihres Netzbetreibers ebenso wie für eine Ihres Direktvermarkters.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.235 – 2.15.242

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August 2026