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Sie sehen Abregelungsentschädigung erst ab dem 23. Dezember 2025
Entschädigung für abgeregelte Energie sehen Sie jetzt erst ab dem 23. Dezember 2025, dem Tag, an dem diese Regel in Kraft trat. Liegt ein Liefermonat vollständig vor diesem Datum, verschwindet der bisher angezeigte Entschädigungsbetrag, sobald dieser Monat das nächste Mal abgerechnet wird. Vom Dezember 2025 bleiben nur die Viertelstunden ab dem 23.
- Betroffen ist nur die Entschädigung für Abregelungen, die Ihr Netzbetreiber angewiesen hat.
- Die abgeregelte Energie dieser Monate bleibt gleich; nur der Euro-Betrag verschwindet.
- Wo Netzbetreiber und Direktvermarkter gleichzeitig abgeregelt haben, wird diese Energie nicht mehr doppelt gezählt.
- Eine Abregelung von weniger als fünf Minuten zählt nicht mehr für Ihre Abrechnung.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.261 – 2.15.273