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Ihre Abregelungswerte zählen nächtliche Viertelstunden nicht mehr
Eine Abregelung, die bis in die Nacht reicht, zählt die nächtliche Messung Ihres Einstrahlungssensors nicht mehr mit: Eine Viertelstunde unter 5 W/m² zählt jetzt als null. Abgeregelte Energie und die dafür ausgewiesene Entschädigung sinken an Anlagen, die aus gemessener Einstrahlung abgerechnet werden, bei Anweisungen bis in den Abend oder frühen Morgen. Bereits ausgestellte Werte behalten ihren Wert.
- Betroffen ist nur die Abregelung, die aus gemessener Einstrahlung abgerechnet wird.
- Eine ganznächtige Anweisung blieb bereits unberücksichtigt, der nächtliche Ausläufer einer abendlichen nicht.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.274 – 2.15.278