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Nach § 51 ausgeschlossene Abregelung zeigt keinen Eurobetrag mehr
Für die Viertelstunden, die § 51 EEG von Ihrer Vergütung ausnimmt, sehen Sie keinen Eurobetrag mehr. Diese Energie wurde Ihnen nie vergütet, der Betrag legte also nur nahe, dass es so gewesen wäre. Er verschwindet aus einem Monat, sobald dieser das nächste Mal neu berechnet wird. Die ausgeschlossene Energie selbst bleibt erhalten, in kWh.
- Das gilt für jeden Fall nach § 51, unabhängig davon, ob der Netzbetreiber oder Ihr Direktvermarkter abgeregelt hat.
- Vergütung und Marktwert für die Energie, die Ihnen vergütet wird, bleiben unverändert.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.296 – 2.15.309