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Sie können PPA-Verträge nicht mehr über Mischpreis abrechnen

Unter „Erlösmodell“ eines Vertrags können Sie Mischpreis nicht mehr wählen. Ein Vertrag, der noch darauf steht, wird mit „Marktwert (als ob erzeugt)“ bewertet; die Entschädigung für Abregelung durch Ihren Direktvermarkter folgt ab dieser Version diesem Modell. Bereits an Sie gesendete Werte behalten ihren Wert. Ein vergangener Zeitraum ändert sich nur, wenn er neu aufgebaut wird.

Handlungsbedarf: Anlagen- und Portfoliomanager: Öffnen Sie die Marktkonfiguration jeder Anlage, deren Direktvermarktungsvertrag über das Modell Mischpreis abgerechnet wurde, und prüfen Sie, ob „Marktwert (als ob erzeugt)“ oder „Festwert“ das richtige Erlösmodell für diesen Vertrag ist. Die Entschädigung für Abregelung durch den Direktvermarkter wird ab dieser Version auf Basis des gewählten Modells berechnet; bei einem betroffenen Vertrag hilft Ihnen der Support.

  • Zur Auswahl stehen weiterhin „Marktwert (als ob erzeugt)“ und „Festwert“.
  • Zeilen zu Abregelung durch den Direktvermarkter, die Mischpreis als Grundlage nannten, nennen jetzt Marktwert.
  • Ein Vertrag ohne eingestelltes Modell wird mit Marktwert bewertet.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.310 – 2.15.329

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August 2026