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Grenzwert in Höhe des Netzanschlusses gilt nicht mehr als Abregelung
Die abgeregelte Energie und die dafür ausgewiesene Entschädigung sinken jetzt bei Anlagen, deren Netzanschluss kleiner ist als ihre Wechselrichter. Ein Grenzwert Ihres Direktvermarkters, der lediglich die volle Leistung wiedergibt, galt bisher den ganzen Tag als Abregelung. Er wird jetzt am kleinsten Wert aus Modulspitzenleistung, Wechselrichterleistung und Netzanschluss gemessen.
- Die Tagesgrafik, die Analysegrafik und die Live-Spalte des Monitors bewerten einen Grenzwert jetzt gleich.
- Ein Grenzwert zwischen 85 % und voller Leistung zählt nicht, wie schon bei Grenzwerten in Prozent.
- Auch Ihre Pauschalabrechnungen ändern sich, wo die Referenzleistung aus diesen begrenzten Minuten stammte.
Ausgeliefert mitmirox 2.15.367 – 2.15.375